PETITION

Für ein gerechtes Petitionsverfahren des Landtags von Baden-Württemberg

Pressemitteilung – Stand: 02.07.2024

von Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier, CDU

An den

Landtag von Baden-Württemberg 
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

 

PETITION

Strukturfehler im Petitionsverfahren des

Landtags von Baden-Württemberg

 

Der Petent erhält im aktuellen Petitionsverfahren des Landtags von Baden-Württemberg keine Chance, sich gegen falsche Behauptungen von Behörden etc. zu wehren. Der Petent erhält während des Petitionsverfahrens keinerlei Informationen über möglicherweise falsche Behauptungen von Behörden, die dem Petitionsausschuss mitgeteilt werden. Der Petent hat dadurch keinerlei Möglichkeit, sich gegen falsche Behaup­tungen im Rahmen des Petitionsver­fahrens zu wehren. Der Petent erhält ledig­lich abschließend den falschen Peti­tionsbeschluss des Landtags.

Daher lautet die Petition:

Der Landtag von Baden-Württemberg wird gebeten, das Petitionsverfahren des Landtags von Baden-Württemberg so zu ergänzen, dass der Petent während des Petitionsverfahrens erfährt, welche (möglicherweise falschen) Informatio­nen von Behörden etc. dem Petitionsausschuss bezüglich der jeweiligen Peti­tion mitgeteilt wurden. Dem Petenten ist anschließend die Möglichkeit zu ge­ben, sich schriftlich gegen die möglicherweise falschen Informationen zu weh­ren. Erst nach der Stellungnahme des Petenten zu den möglicherweise fal­schen Informationen von Behörden etc. und nach der Würdigung der Stellung­nahme des Petenten oder nach Verstreichen einer bspw. einmonatigen Ant­wortfrist für den Petenten darf der Petitionsausschuss des Landtags dem Landtag von Baden-Württem­berg eine Beschlussempfehlung unter­breiten.

Kurzfassung der Petition:

Dem Petenten ist vor dem Petitionsbeschluss die Stellungnahme zu (möglicherweise falschen) Informationen von Behörden etc. zu ermöglichen, die als Reaktion auf die Petition beim Petitions­aus­schuss des Landtags von Baden-Württemberg eingegan­gen sind, damit mögli­cher­weise falsche Behauptungen von Behörden etc. durch den Petenten korrigiert werden können.

 

BEGRÜNDUNG

 

Beispielsweise wird der Petent im Petitionsverfahren des Landtages von Meck­len­burg-Vorpommern über die eingegangenen Stellungnahmen der Ministerien so­wie der nachgeordneten Behörden informiert. Zudem erhält der Petent die Möglich­keit, auf den Inhalt der Stellungnahmen zu erwidern:

 „Sobald eine Petition auf dem Postwege, per Fax oder auf dem elektronischen Wege im Petitionsausschuss eingegangen ist, wird eine entsprechende Petitionsakte an­gelegt. Der Petitionsaus­schuss holt anschließend vom zuständigen Ministerium eine Stellungnahme zum Anliegen ein. Dazu ist es in der Regel notwendig, die einge­reichten Unterlagen an die zustän­digen Stellen weiterzuleiten. Über die eingegan­genen Stellungnahmen der Ministerien sowie der nachgeordneten Behörden werden die Petenten informiert. Zudem erhalten sie die Möglichkeit, auf den Inhalt der Stellungnahmen zu erwidern.

Quelle: https://www.landtag-mv.de/petition/rechtliche-grundlagen

Entnommen: 22.06.2024

 

Beispielsweise enthält der Ablauf des Petitionsverfahrens der Bremischen Bür­ger­schaft eine Möglichkeit für den Petenten, sich bezüglich Behauptungen des Senats nochmals zu äußern:

„Das Petitionsverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Wenn Ihre Eingabe bei der Bremischen Bürgerschaft eingegangen ist, erhalten Sie zunächst eine Eingangsbe­stätigung.
Zeitgleich bittet der Petitionsausschuss den Senat um eine Stellungnahme. Wenn diese dem Petitionsausschuss vorliegt, erhalten Sie nochmals Gelegenheit, sich dazu zu äußern.

Quelle: https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/petition-einreichen-10152?reg=verfahren

Entnommen: 22.06.2024

 

Diese logische und sinnvolle Möglichkeit wird dem Petenten vom Landtag von Ba­den-Württemberg nicht gegeben.

 

Konkretes Beispiel eines falschen Petitionsbeschlusses des Landtags von Baden-Württemberg:

Zu der Petition 17/2285 befinden sich im Petitionsbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg beweisbar falsche Behauptungen. Der Petent bekam keinerlei Informationen über diese falschen Behauptungen, die wahrscheinlich von Behörden an den Petitionsausschuss gesandt wurden. Der Petent hatte daher keinerlei Möglichkeit, sich gegen diese falschen Behauptungen zu wehren, so dass die falschen Behauptungen zu der Grundlage des falschen Petitionsbeschlusses wurden.

Bis heute – mehr als 6 Monate nach Abschluss des Petitionsverfahrens – hat der Petent immer noch nicht erfahren, wer bzw. welche Behörde welche falschen Informationen an den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg gesandt hat.

Diese Benachteiligung des Petenten im Petitionsverfahren des Landtags von Baden-Württemberg ist ungerecht und unlogisch. 

Dieser gravierende Strukturfehler des Petitionsverfahrens des Landtags von Baden-Württemberg muss dauerhaft und für die Zukunft korrigiert werden.

Das Petitionsverfahren des Landtags von Baden-Württemberg muss daher ergänzt werden durch eine Information des Petenten über Behauptungen von Behörden etc., die dem Petitionsausschuss zur jeweiligen Petition mitgeteilt werden und die Möglichkeit des Petenten, dazu Stellung zu nehmen.

Logischerweise muss der Petent diese Information und die Möglichkeit der Stellungnahme vor dem Abschluss des Petitionsverfahrens erhalten, damit die Stellungnahme des Petenten zu den möglicherweise falschen Behauptungen von Behörden etc. im Rahmen des Petitionsverfahrens des Landtags vor dem Petitionsbeschluss berücksichtigt wird.

 

Ausführliche Erläuterung des Justizskandals: www.Justizskandal-BW.de

Petition zur Beseitigung des Strukturfehlers im Petitionsverfahren des Landtags von Baden-Württemberg: www.BW-Petition.de

Zusammenfassung des Justizskandals: www.2024J.de/Verbraucherschutz/

 

 

V. i. S. d. P.:

 

Über den Autor dieser Petition und Pressemitteilung

 

Prof. Dr. rer. pol. Ref. jur. Bernd Jöstingmeier ist seit 2002 Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalwesen, Führung, Organisation und Innovationsmanagement an der staatlichen Berufsakademie Stuttgart, heute Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart. Im Jahr 2003 gründete er zusammen mit anderen Wissenschaftlern den Innovationsmanagementverband mit Sitz in Saarbrü­cken und war der erste Vorstandsvorsitzende des Verbandes (2003-2006). Zusätz­lich war er von 2003 bis 2007 als Professor im Rahmen des internationalen MBA-Aufbaustudiengangs „Business & Management in International Industry“ der Open University Business School (OU), Großbritannien, in Zusammenarbeit mit der Berufsakademie, dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. (Südwestmetall) und der BBQ Berufliche Bildung gGmbH aktiv.

Prof. Dr. Jöstingmeier hat ein wirtschaftswissenschaftliches und rechtswissenschaft­liches Doppelstudium absolviert und beide Studiengänge an der Philipps-Universität Marburg abgeschlossen (Diplom-Kaufmann; Referendar jur.). Zusätzlich studierte er das Schwerpunktprogramm „Internationale Unternehmenstätigkeit“ mit Zertifikat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Am Lehrstuhl für Industriebetriebslehre der Philipps-Universität Marburg arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Dres. h.c. Eberhard Dülfer insbesondere im Bereich des Internationalen Managements.

1991 war er Seminarleiter für „Economics and Management“ an der University of Kent at Canterbury sowie 1991 und 1992 Übungsleiter für die „Einführung in die Be­triebswirtschaftslehre“ im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Philipps-Uni­versität Marburg. 1993 promovierte er am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Philipps-Universität Marburg mit der Dissertation „Zur Unternehmensethik inter­national tätiger Unternehmungen“.

Von 1993 bis 1995 war er Geschäftsführer des Instituts für Genossenschaftswesen an der Philipps-Universität Marburg und gleichzeitig Geschäftsführer der Förderge­sellschaft des Instituts. Im Wintersemester 1994/95 erhielt er einen Lehrauftrag des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. Danach wurde er Mitarbeiter der Geschka & Partner Unternehmens­beratung, bevor er im sel­ben Jahr zur Union Krankenversicherung AG (UKV), der privaten Krankenversiche­rung der öffentlichen Versicherer, wechselte. Er begann dort als Assistent des Vor­standsvorsitzenden und wurde Projektleiter zur Einführung einer neuen Projektorga­nisation für die gesamte Unternehmung. Später wurde er Leiter der Personalabtei­lung sowie Leiter des Vorstandsstabs der Union Krankenversicherung AG.

An der Technischen Universität Darmstadt hielt er 2004 und 2005 Gastvorlesungen über „Personalmanagement und -führung in neu gegründeten Unternehmen“ in Zu­sammenarbeit mit dem Fachgebiet Unternehmensgründung des Instituts für Be­triebswirtschaftslehre. Im Sommersemester 2007 erhielt er den Lehrauftrag für „Technologie- und Innovationsmanagement“ an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Im Wintersemester 2008/2009 erhielt er den Lehrauftrag zur Vorlesung „Human Resources Management“ an der Hochschule für Technik, Stutt­gart. Seit 2014 bis 2023 hat er neben seiner Tätigkeit für die Duale Hochschule Ba­den-Württemberg, Stuttgart, vielfach Lehraufträge der FOM Hochschule erhalten, unter anderem für die Vorlesungen „Internationalisierungsstrategien“, „International Economics – Foreign Trade“, „Human Resources“, „Personalentwicklung“, „Marketing Controlling“ und „Personalcontrolling“ sowie verschiedene Kompaktkurse.

Er ist begeisterter Schlagzeuger (Hobby) und ehrenamtliches Vorstandsmitglied des Deutschen Rock- und Pop-Musikerverbandes e.V.

Er kämpft für Verbraucherschutz und ist seit 2014 gegen die test.net GmbH vorge­gangen. Die test.net GmbH stellte falsche Testurteile und Testsiegel her und ver­breitete sie, bevor die test.net GmbH schließlich am 30.10.2020 durch das OLG Köln als rechtswidrig eingestuft und verboten wurde.

Er ist CDU-Mitglied seit 2016 und war CDU-Kandidat für die Gemeinderatswahl 2024 in Remseck am Neckar mit dem CDU-Listenplatz 18; CDU-Wahlergebnis mit mehr als 2.500 Wahlstimmen auf Platz 11.

Er ist Mitglied der evangelischen Kirche und Christ aus Überzeugung.

 

 

Adresse:

Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier

Washingtonring 100

71686 Remseck am Neckar

 

E-Mail: Justizskandal@Justizskandal-BW.de

 

Weitere Informationen gibt es auf 

www.Justizskandal-BW.de

www.BW-Petition.de

www.2024J.de/Verbraucherschutz/

Etc.

Kontakt: Justizskandal@Justizskandal-BW.de

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